Für AVGS-Coaching kommen aus Bremen folgende Personengruppen zum Förderberechtigten Personenkreis in Betracht:
Kindererziehende
Langzeitarbeitslose
Harz IV Aufstocker
Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis
Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
Aktivierungs-Gutschein (AVGS)
Oftmals reicht die persönliche Vorsprache im Arbeitsamt aus, um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten. Aber, nicht gleich jeder der einen AVGS-Gutschein beantragt, wird diesen auch erhalten! Vieles hängt von der Motivation und Zielsetzung des Klienten ab.
Wie ist der AVGS-Coaching-Ablauf?
Ohne Vorbereitung im Sinne eines Kennenlerngesprächs ist die Durchführung von AVGS-Beratungsgesprächen in Form von Jobcoaching nicht denkbar, daher werden zuerst diese Themen besprochen, die beim Coachee aktuell im Fokus stehen.
Dazu gehört u. a.:
Beleuchtung der beruflichen Situation
Zusammenfassung der Wohnsituation
Einbeziehung möglicher Krankheiten
Persönliche Umstände wie Familie/Beziehung
Abhängig vom Wunschjob bzw. Anliegen der Klienten wird in Absprache mit der Arbeitsagentur AVGS-Förderung im Maßstab von Unterrichtseinheiten vereinbart. Je nach Bewilligungsumfang bieten wir AVGS-Coaching von (8 UE) bis zu (180 UE) an. Jobcoaching und Gründercoaching Termine finden üblicherweise 2x wöchentlich statt, mit einer Dauer von 45 Minuten (1 UE). Am Ende entstehen beim Klienten neuen Perspektiven mit erweiterter Handlungskompetenz, um den Traumjob oder einer Existenzgründung in großen Schritten näherzukommen.
Professionelle Coaches & Berater
Nicht jeder AVGS-Coach ist für jedes Anliegen geeignet. Durch die umfangreiche Auswahl an AVGS-Coaches wird sichergestellt, dass für jeden Hilfesuchenden ein passender Berater bereitgestellt werden kann. Ist erst einmal ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, so greift der Coach dem Beratenden einfühlsam & zuverlässig unter die Arme.